Die Zukunft steht im Mittelpunkt -

Chancen für VWA-Absolventen


Visionen


Der Weg in die Informationsgesellschaft – verbunden mit der Internationalisierung des Dienstleistungs- und Warenverkehrs – stellt an die Führungskräfte der Wirtschaft und der Verwaltung in der Zukunft Anforderungen, die zwangsläufig zu einer Veränderung des Bildungsangebotes und führen werden.

Dies wird durch den eingetretenen Aufbruch der Strukturen im Bildungsbereich deutlich. Die bisher klare Trennung und der klassische Bildungsaufbau in allgemeiner und beruflicher Bildung wird abgelöst werden von einem lebenslangen Lernen. Nicht mehr allein die Fachkompetenz wird die künftige Führungskraft auszeichnen, sondern die Fähigkeit in den unterschiedlichen Strukturen der Arbeitswelt, den verschiedenartigen kulturellen Wertvorstellungen, eingebettet in gesellschaftliche Rahmenbedingungen von hoher Flexibilität und Spontanität, Zielsetzungen zu formulieren und umzusetzen.

Diese sollte in der 50jährigen Geschichte des BDIVWA Anlass sein, den Standort der VWAen und deren Abschlüsse eventuell neu zu bestimmen.

In der Vergangenheit waren die VWAen konkurrenzlos in der Weiterbildung auf wissenschaftlicher Grundlage für beruflich Qualifizierte. Dabei stellten die Universitäten in der Regel die Lehrenden. Dieses in der heutigen Welt nahezu einmalige duale System der allgemeinen und beruflichen Bildung findet im VWA-Diplom seinen Abschluss. Die Diplominhaber sind ein Rückgrad für die Wirtschaft und Verwaltung und zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft aus. Neben den VWAen haben sich heute staatliche und nicht staatliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen etabliert, die ebenfalls die Vernetzung von Berufsbildung und akademischer Ausbildung verfolgen. Deren Absolventen sind ernstzunehmende Konkurrenten zu den VWA-Absolventen. Auch haben nun die Universitäten die Weiterbildung beruflich Qualifizierte entdeckt, so dass sich eine neue Bildungsebene abzeichnet. Aus dieser Ebene heraus werden die künftigen Führungskräfte herangebildet Der Abschluss dieser Bildungsebene wird für alle verbindlich und verwertbar sein.

Gleichwohl werden die unterschiedlichen Bildungsträger diesem Abschluss Priorität zuweisen, eigene Profile entwickeln und damit eine Vielfalt in der Einheit ermöglichen. Die Klammer wird die internationale Ausweisung dieser Abschlussebene sein.

Die VWAen werden sich dieser Entwicklung stellen, um die beruflichen und gesellschaftlichen Chancen der Absolventen zu sichern und auszubauen. Es gilt nach wie wie vor, dass nicht der Abschluss an der VWA selbst für den zu erzielenden Erfolg bürgt, sondern die Umsetzung des erlangten Wissens und die persönliche Entfaltung.

Welche Überlegungen lassen hieraus für die Studiengänge der VWAen und deren Absolventen ziehen? Das Bestreben, die Abschlüsse der VWAen in der festgefügten Bildungsstruktur als eigenständigen Bildungsabschluss mit davon abzuleitenden beruflichen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen zu etablieren sollte zu Gunsten einer gemeinsamen Etablierung von Bildungseinrichtungen auf dem international anerkanntem Bildungsniveau abgelöst werden, die als Plattform eine qualifizierte Bewertung im öffentlichen Leben als auch die Weiterführung der persönlichen Bildung ermöglicht. Um diese Zielsetzung zu erreichen, können weder die Akademien noch der BDIVWA losgelöst von der bildungspolitischen Realität an der Verwirklichung dieses Vorhabens arbeiten, so dass sich diese Bemühungen an der Bildungsgesetzgebung zu orientieren haben. Der Europäische Zusammenschluss bewirkt, dass die Bildungspolitik - die bisher landespolitische Aufgabe der Bundesländer unter dem Einfluss von drei staatlichen Ebenen – Land, Bund, Europäische Gemeinschaft – gestalten wird, die letztlich die Rahmenbedingungen für bildungspolitischen Ziele unseres Verbandes setzt.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Die fortschreitende Harmonisierung des Bildungsrechts in Europa steht unter der Zielsetzung, dass sich Europa nur durch eine allgemeine und berufliche Bildung verwirklichen lässt. Die Europäische Kommission hat deshalb in ihrem Weißbuch „Lehren und Lernen: „Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ bereits in 1995 eine Grundsatzdebatte initiiert, die die Beziehung zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung zum Gegenstand hatte. Dabei ist man davon ausgegangen, dass durch die schnelle Veränderung der Berufe der Bedarf an Basiswissen für die Zukunft von Bedeutung ist.

Dieses Grundprinzip entspricht der künftigen wissenschaftlichen Bildungsorganisation im Einzelnen zu ermöglichen, sein Leben wirtschaftlich, als auch kulturell zu gestalten.

Daher muss auf die abgeschlossenen berufliche Ausbildung ein Einstieg in die akademische Bildung realisiert werden.

An dieser Nahtstelle berühren sich die politischen Einflußphären der Bundes- und der Länderpolitik, dass man zum einen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und zum anderen die Hochschulgesetzgebung darauf ausrichten müsste. Während die Hochschulgesetzgebung heute bereits eine Durchlässigkeit auch für Berufstätige ohne die notwendigen allgemeinbildenden Zugangsvoraussetzungen kennt, müsste im BBiG eine Form der beruflichen Weiterbildung konzipiert werden, die diese Verzahnung mit akademischem Niveau zulässt.

Die VWAen werden überwiegend von der Wirtschaft und den öffentlichen Körperschaften getragen. Die notwendige Klassifizierung der Ausbildungsgänge in Berufsfelder bzw. Ausbildungsfelder lässt keine Weiterbildung auf akademischen Niveau zu, wie dies insbesondere im Studiengang Betriebwirtschaft deutlich wird. Er wäre den Bildungsfeldern Wirtschaft, Verwaltung und Recht zuzuordnen und läge somit außerhalb der Klassifizierung. Die Reform des BBiG, die die Anforderungen der Kommission zur Verwirklichung einer gemeinsamen allgemeinen, als auch beruflichen Bildung realisieren könnte, ist deshalb eher unwahrscheinlich und man wird hierzu einen anderen Weg einschlagen müssen.

Wissenschaftliche Bildung

Die Änderung des Hochschulrahmengesetzes mit der Einführung des angelsächsischen Studienmodells von Kurzstudiengängen 1998 stellt heute bereits einen ersten Schritt im Sinne der Europäischen Kommission dar, da das berufsqualifizierende Kurzstudium mit dem ersten akademischen Abschluss des Bachelors als eine Ausbildung in der Breite und das darauf aufbauende Master-Studium als eine Verzahnung von Forschung und Lehre als in der Tiefe verstanden wird .

Durch diese Reform erscheint vertretbar, dass in Zusammenarbeit mit diesen Bildungseinrichtungen auch mit dem Studium an den VWA'en ein entsprechendes Leistungsniveau zu erreichen ist, um eine gemeinsame Plattform im Sinne einer internationalen Bewertbarkeit zu schaffen.

Das sechs- bis achtsemestrige Bachelorstudium ist eine erste, überschaubare und in sich abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung im wirtschaftlichen Bereich auf akademischen Niveau.

Mit dem zwei- bis viersemestrigen Masterstudium, das unmittlbar an den Bachelorabschluss angeschlossen werden kann oder erst nach einer Zeit der beruflichen Tätigkeit aufgenommen wird, bildet sich eine eigenständige Qualitätsstufe. In dieser besteht die Möglichkeit zu einer unterschiedlichen Profilbildung und einer wissenschaftlich-methodischen Vertiefung, die auf die Promotion hinführt oder eine Berufsfelderweiterung mit interdiszipilären Komponeten eröffnet.

Von besonderer Bedeutung dürfte die Aufnahme der württembergischen VWA in Stuttgart in das Berufsakademiegesetz sein, die als einzige Akademie in Baden-Württemberg im Rahmen einer Studienakademie die Berechtigung zur Verleihung des Bachelor- und Master-Abschlusses erlangen konnte.

Wirtschaft

Für den Bereich der Wirtschaft werden die vom angelsächsischen Studienmodell abgeleiteten akademischen Abschlüsse in der Zukunft einen hohen Stellenwert erhalten, da neben der Großindustrie auch die mittelständige Wirtschaft aufgrund der internationalen Ausrichtung eine Vergleichsbasis von Abschlüssen benötigt.

Es ist deshalb besonders wichtig, zumindest die erste akademische Stufe (Bachelor-Grad) als gemeinsame Plattform zu definieren, ohne einen direkten quantitativen und qualitativen Vergleich der unterschiedlichen Studiengänge anwenden zu müssen. Das berufliche und allgemeine Bildungsniveau für diese gemeinsame Plattform erreichen die Absolventen der VWA aufgrund ihrer beruflichen Vorausbildung, der bereits erworbenen Praxiserfahrung und des universitären sechs- bis siebensemestrigen Studiums an den Akademien.

Verwaltung

Im Verwaltungsbereich ist die Bewertung der angelsächsischen Studienmodelle nicht unmittelbar übertragbar, da hier der Abschluss an der VWA aufbauend auf das bereits vollzogene Fachhochschulstudium der Beamten und den Voraussetzungen für den gehobenen Dienst bei den Angestellten gesehen werden muss. Hier wäre die Qualifizierung nach den Stufen der europäischen Definition des öffentlichen administrativen Bereichs zugrunde zu legen, deren Eingangsvoraussetzungen für den höheren Dienst eher mit dem Master-Abschluss gleichzusetzen ist.

Ziele

Die zunehmend schnelleren Veränderungen in der Wirtschaft und den Verwaltungen sowie die Zielsetzung einer gemeinsamen Plattform auf der Grundlage der angelsächsischen Bildungsabschlüsse erfordern eine neue Ausrichtung und Anpassung der Curricula und der Prüfungsanforderungen für die einzelnen Studiengänge an den VWAen.

Dabei ist der Bedarf spezieller fachlicher Ausrichtung dieser Studiengänge zwar durchaus notwendig und sinnvoll, darf jedoch nicht zu Lasten des international ausgerichteten qualifizierten Studienabschlusses gehen.

Die fortschreitende Harmonisierung des Bildungsrechts in Europa eröffnet den VWAen die Chance, ihre fundierten und auf universitären Niveau ausgerichteten Studiengänge einer internationalen Bewertbarkeit zu stellen, ohne das die Einzigartigkeit dieser Weiterbildungseinrichtung tangiert.

Für dieses Ziel sichert der BDIVWA den VWAen seine volle Unterstützung zu..

Im Übrigen wird darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren die wirtschaftliche Anerkennung des VWA-Studiums in den Unternehmen und den Verwaltungen weiter gestiegen ist. Die von Zeit zu Zeit durchgeführten Erhebungen der VWAen zeigen, dass die Durchlässigkeit der Entlohnungssysteme in der Wirtschaft und Verwaltung auch für die Absolventen deutlich größer geworden ist, da mittlerweile die außertarifliche Entlohnung bzw. der Einstieg in den höheren Dienst realisiert wird. Hierbei ist stets zu beachten, dass als Voraussetzung für diese Zuordnung die Tätigkeitsmerk male des übertragenen Aufgabenbereichs ausschlaggebend sind. Im Übrigen wird auf die Aufnahme der VWA-Absolveten in den Vermitlungsservice für Führungskräfte der Bundesanstalt für Arbeit hingewiesen.

Wichtig erscheint es jedoch auch, dass das Angebot der VWAen in den Studiengängen eine internationale Ausrichtung u.a. im betriebswirtschaftlichen Bereich erhält. Auch sollte der Erwerb von Medien-, Sprach-, Führungs- und Sozialkompetenzen gefördert werden. Ebenso die die Förderung der wissenschaftliche Arbeitsweise durch die Fertigung von Diplomarbeiten. Die Zulassungs-, Studien- und Prüfungsbedingungen sind deshalb auf das vorgegebene Ziel hin zu überprüfen und bundesweit umzusetzen.

Die Bildungskommission

Werner Finke,
Günter Klingen,
Peter Pfeifer-Petz

Stand: 16.02.2009 © BDIVWA Bundesverband 2010