|
Bezirksverband Göttingen e. V.
|
|
Besichtigung des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen - Moringen
Mannenstraße 29, 37186 Moringen
Am 26. April 2013 bestand die Möglichkeit zur Besichtigung des Fachkrankenhauses für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Moringen des Maßregelvollzugszentrums
Niedersachsen, kurz MRVZN Moringen, welche von zahlreichen Mitgliedern des Bezirksverbandes Göttingen sowie einigen Mitgliedern der Absolventen-Gemeinschaft der Leibniz-Akademie
Hannover e. V. (AGLA) zahlreich wahrgenommen wurde.
Der Verwaltungsdirektor Herr Dirk Bertermann übernahm die Besichtigung und führte anhand nachfolgender Fakten in das Wirken des MRVZN Moringen ein.
Der gesamte Maßregelvollzug Niedersachsens besteht aus 3 Standorten.
Dem Standort Moringen mit ca. 435 Patienten und 542 Vollzeitkräften; dem Standort Brauel mit ca. 132 Patienten und 138 Vollzeitkräften sowie dem Standort Rehburg mit ca. 89 Patienten
und 104 Vollzeitkräften.
Alle 3 Standorte verbrauchen im Jahr ca. 69.194.000 EURO. Zählt man den Geldaufwand von privatisierten Abteilungen mit hinzu, ergibt dies ein Gesamtvolumen
von 112.475.000 EURO im Jahr.
Die forensische Klinik Moringen besteht aus einem Aufnahmebereich, den Reha-Stationen, einer Patientenschule, einer Ergotherapie, den Werkstätten und einem Sozialzentrum.
Im MRVZN gibt es Patienten im geschlossenen Vollzug und Patienten mit gelockertem Vollzug. Letztere dürfen das Gelände für Besuche von Angehörigen oder zum Einkaufen verlassen.
Es finden ca. 20.000 Ausgänge im Jahr durch die dort untergebrachten Personen statt. Sich hierdurch ergebende ernsthafte Vorfälle belaufen sich auf ca. 1 Fall im Jahr. Unter dem
Begriff des ernsthaften Vorfalls versteht man die Vergewaltigung oder den Mord während des Ausgangs.
Herr Bertermann gab neben diesen Fakten auch Antwort auf die Frage, welche Straftaten zu einer Unterbringung in Moringen führen. Vorwiegend, das heißt zu 50%, handelt es sich
um Straftäter/Patienten mit Sexualdelikten (Vergewaltigung, Pädophilie, sonstige sexuelle Gewalt). Weiterhin führen Mord, Totschlag, Brandstiftung, Eigentumsdelikte, Körperverletzung
und Betrug zu einer dortigen Inhaftierung.
Das MRVZ Moringen hat als forensisch-psychiatrisches Krankenhaus ausschließlich gerichtlich untergebrachte Patienten zu behandeln. Dabei handelt es sich zum einen um verurteilte
Patienten nach § 63 StGB.
Diese Rechtsnorm beinhaltet:
„§ 63 StGB Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus.
(1) Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung
in einem Psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten
sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“
Desweiteren sind im MRVZ Moringen auch Personen nach § 64 StGB untergebracht.
Diese Vorschrift beinhaltet:
„§ 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
(1) Hat jemand den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch
begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet
das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Die Verteilung der derzeitigen Patientenzahlen im MRVZ Moringen nach diesen Rechtsnormen setzt sich nach vorausgegangener strafrichterlicher Entscheidung zur Besserung und Sicherung
in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wie folgt zusammen:
Davon haben ca. 60 Patienten die Straftat Mord oder Brandstiftung begangen. Desweiteren handelt es sich bei diesen untergebrachten Personen um ca. 150 Personen mit ausländischer
Abstammung.
Auch sind ca. 5 Sicherungsverwahrte in Moringen beherbergt.
Die statistische Behandlungszeit beträgt durchschnittlich 8,5 Jahre. Dieser Wert stellt das arithmetische Mittel aus wenigen Monaten bis Lebenslang dar.
Von Herr Bertermann wurde folgende statistische Zahlen des bundesweiten Maßregelvollzuges übermittelt:
Zahlen zum Maßregelvollzug in Deutschland
Untergebrachte im MRV
1985
1990
2003
2006
2008
2010
2011
§63
2472
2489
5118
5917
6287
6569
6620
§64
990
1160
2281
2619
2656
3021
3354
Ges.
3462
3649
7399
8536
8943
9590
9974
Die Rückfälligkeit bei Personen mit Verurteilung beträgt bei
Rückfälle mit Gewalt- und Sexualdelikten liegen im MRV zwischen 4 % und 11 % bei aus dem MRV Entlassenen.
Quelle: www.nlkh-moringen.niedersachsen.de
Im Vorfeld der Führung konnten diese umfangreichen und höchst interessanten Erkenntnisse um das MRVZN Moringen gewonnen werden, welche für die Teilnehmer zu großem Erstaunen führte.
Im Anschluss wurden die Stationen 1 (Aufnahmebereich), die Station 9 (Wiedereingliederung in ein selbständiges Leben), die Station 18 (Fortsetzung der therapeutischen Ziele aus
Station 9 mit integrierter Freizeitgestaltung, Selbstversorgung und vieles mehr), die Räumlichkeiten der Arbeitstherapie, die Patientenschule mit dem Physikraum sowie das Tierprojekt
besichtigt. Der Rundgang sowie die Besichtigung endeten gegen 18:00 UHR.
Der Bezirksverband Göttingen bedankt sich nochmals herzlich bei dem Vortragenden Herrn Dirk Bertermann (Verwaltungsdirektor) für dieses Arrangement, Einblicke in die Tätigkeitsfelder
des MRVZN Moringen vermittelt zu haben.
Marko Kaspari
Alle Fotos
Zu den Berichten 2013
Zu den Veranstaltungen 2013
Zur Stichwortübersicht
|
Stand:
07.05.2013
|
 |
© BDIVWA Bezirksverband Göttingen 2013
|
|