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... auf einen Blick
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Ziele, Leitbild, Satzung
Über 50 Jahre für die Interessen der Diplominhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien – der VWA-Alumni informiert seine Mitglieder in allen beruflichen Belangen, vertritt ihre Ziele nach
außen, setzt sich für die hohe Wertschätzung der Abschlüsse in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein und organisiert adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten.
Gemeinsam besser: Das Leitbild des VWA-Alumni
Demokratisch: Der VWA-Alumni ist, denkt und handelt auf der Basis demokratischer Grundüberzeugungen. Das gilt für die Struktur des Verbandes, den Umgang der Mitglieder untereinander und das
Auftreten des Verbandes im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Umfeld.
Innovativ: Aus seiner Tradition und Erfahrung heraus werden im VWA-Alumni die Probleme der Gegenwart zu Aufgaben der Zukunft gemacht.
Engagiert: Dem VWA-Alumni geht es um die aktive Mitgestaltung auf allen Ebenen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Hohes Engagement für die beruflichen Belange der Mitglieder ist die
Triebfeder aller VWA-Alumni-Aktivitäten.
Fair: Sowohl im Umgang im Verband wie auch in Außenkontakten verhalten sich VWA-Alumni-Mitglieder und -Verantwortliche Partnern wie Gegnern gegenüber mit ausdrücklicher Fairness.
Zielorientiert: Der VWA-Alumni orientiert sich an den berufspolitischen Zielen seiner Mitglieder. Je nach Art der Ziele engagieren sich Bezirks-, Landesverbände und/oder Bundesverband.
Partnerschaftlich: VWA-Alumni-Mitglieder unterstützen sich untereinander ganz persönlich in allen beruflichen Belangen nach besten Kräften. Alle im Verband Verantwortlichen sorgen für den
adäquaten Rahmen für partnerschaftlichen Umgang und verhalten sich selbst vorbildlich partnerschaftlich.
Präsent: Der VWA-Alumni ist überall dort präsent, wo es um die beruflichen Belange seiner Mitglieder geht. Vor Ort in den Bezirksverbänden, auf Länderebene und bundesweit. Regionale Probleme
und Aufgaben werden ebenso wichtig genommen wie große berufspolitische Zielsetzungen.
Individuell: Die Belange, Bedürfnisse und Probleme jedes einzelnen Mitgliedes werden im VWA-Alumni wichtig genommen. Daraus ergibt sich ein ganz individueller Anspruch auf Unterstützung und Service.
Aufgeschlossen: Offenheit für die Vielfalt der Meinungen, Aufgeschlossenheit für neue Ideen und Konzepte – nur so kann man die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne unserer Berufsgruppe
aktiv mitgestalten. Der VWA-Alumni fühlt sich diesen Prinzipien verpflichtet.
Service-orientiert: Der VWA-Alumni ist für seine Mitglieder da. Alle ehrenamtlich Verantwortlichen fühlen sich dem Dienstleistungsgedanken gegenüber den Mitgliedern verpflichtet.
Aufgaben und Ziele des VWA-Alumni
(Auszug aus der Satzung des VWA-Alumni Bundesverbandes)
§ 2 Aufgaben und Ziele des VWA-Alumni
1. Aufgaben und Ziele des VWA-Alumni sind:
a) die Arbeit und Zusammenarbeit der Landes- und Bezirksverbände untereinander zu fördern,
b) Angelegenheiten wahrzunehmen, die für alle Diplominhaber und Studierende von Bedeutung sind; insbesondere die adäquate Einordnung des mit der VWA-Diplomprüfung abgeschlossenen Studiums in das Bildungssystem und die jeweiligen Berufsgesetze,
c) die wissenschaftliche und berufsbegleitende Fortbildung durch die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien zu fördern,
d) die berufliche Fortbildung der Diplominhaber zu fördern,
e) das Verständnis für eine enge Verbindung zwischen Angehörigen der Verwaltung und der Wirtschaft zu pflegen.
2. Der VWA-Alumni gibt zur Durchführung seiner Ziele und Aufgaben eine Verbandszeitschrift heraus.
3. Der VWA-Alumni ist parteipolitisch nicht gebunden.
Für jedes VWA-Alumni-Mitglied: Service und Unterstützung in einem demokratischen Umfeld
(Auszug aus der Satzung des VWA-Alumni Bundesverbandes)
§ 4 Rechte der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat Anspruch auf Rat und Unterstützung in allen Verbandsangelegenheiten. Dies gilt entsprechend für die den Landes- und Bezirksverbänden angehörenden Einzelmitglieder.
2. Jedes ordentliche Mitglied hat Sitz, Antragsrecht und Stimme auf dem Bundesverbandstag. Das Stimmrecht wird durch Delegierte ausgeübt, die einem der Landes- oder Bezirksverbände angehören müssen.
3. Das Stimmrecht kann nur soweit ausgeübt werden, wie die fälligen Verbandsbeiträge eingegangen sind.
4. Außerordentliche Mitglieder und die Ehrenmitglieder haben das Recht, am Bundesverbandstag beratend teilzunehmen
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Stand:
29.11.2016
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© VWA-Alumni - Bundesverband 2016
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