Bund der Diplominhaber der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Bundesverband  e. V. (BDIVWA) Landesverband Sachsen Wappen des BDIVWA

Qualifikationsanforderungen an die Bediensteten der Gemeinden


 

Absolventengemeinschaft der

Sächsischen Verwaltungs- und

Wirtschaftsakademie e.V.
Der Vorstand






Absolventengemeinschaft der SächsVWA, Bernhardtstr. 77, 01187 Dresden

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Abteilung 2
Abteilungsleiter Herr Arens
Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden



Qualifikationsanforderungen an die Bediensteten der Gemeinden
hier: Entwurf von Anwendungshinweisen des SMI zu § 61 Abs. 2 und § 62 Abs. 2 SächsGemO n. F.


Sehr geehrter Herr Arens,

die Absolventengemeinschaft der SächsVWA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der 1995 in Dresden durch eine Gruppe von Diplominhabern gegründet wurde. Sie verschafft dem VWA-Diplom einen breiten Bekanntheitsgrad, Anerkennung und Geltung auch im Freistaat Sachsen und fördert in enger Zusammenarbeit mit der sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (SächsVWA) die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder. Wir haben uns weiter dem Ziel gewidmet, die Verbindung von Wirtschaft und Verwaltung durch die Pflege enger Kontakte der Inhaber des Verwaltungsdiploms zu stärken.

Mit Befremden haben wir den o.g. Entwurf zur Kenntnis genommen. Die in diesen Anwendungshinweisen vorgenommenen Formulierungen zu den Abschlüssen und deren Wertigkeit werden als diskriminierend empfunden, sind unseres Erachtens unüberlegt und einfach auch unsachlich. Die Verfasser dieses Entwurfes sind sich über die Bedeutung gerade der berufsbegleitenden Weiterbildung in der gegenwärtigen Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise nicht bewusst.

Dass man die Gemeindeordnung gerade hinsichtlich der Anforderungen an die Finanzverantwortlichen geändert hat, findet unsere Unterstützung. Wir gehen auch davon aus, dass dieser Erlass auf die Gesetzesänderung abzielt. Es ist aber zu kurzsichtig gedacht, wenn man sich in diesem Erlass ausschließlich auf das Qualifikationsmerkmal einer bestandenen Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Fachhochschule bezieht.

Den Abschluss des berufsbegleitenden Studiums an der SächsVWA so herabzuqualifizieren, dass dieser ohne Wert sein soll, ist nicht nur für die Absolventen, die nach jahrelangen Entbehrungen erfolgreich die Qualifikation abgeschlossen haben, sondern auch gegenüber den Kommunen ein Schlag ins Gesicht. Wir möchten nur darauf hinweisen, dass in vielen Kommunen das VWA- Studium Bestandteil der Personalentwicklung ist und das VWA- Studium für viele junge Verwaltungsangestellte heute noch die einzige Möglichkeit ist, einen beruflichen Aufstieg zu erlangen und Aufgaben entsprechend des gehobenen Dienstes auch übertragen bekommen.

Wir möchten auch daran erinnern, dass vor nicht allzu langer Zeit dass Sächs. Staatsministerium des Innern in einem Rundschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass für einen Beamten, der Erwerb eines Diploms der SächsVWA i.d.R. als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse zu bewerten ist. Soweit die dienstlichen Verhältnisse dies zulassen, soll der Beamte mit höherwertigen Aufgaben betraut werden (RS des SächsSMI vom 15.07.1996, AZ.: 11-0312.90/3). Es wurde auch unseres Wissens bisher danach verfahren. Warum sollte das, was für Beamte gilt nicht auch für Angestellte gelten?

In den alljährlichen Diplomübergaben haben immer wieder Vertreter des SächsSMI den Absolventen der SächsVWA in Ansprachen die besondere Bedeutung des Diploms hervorgehoben und auf die möglichen beruflichen Perspektiven verwiesen. Die Dienstherren aller Kommunen wurden darüber hinaus schriftlich über die hochwertige Ausbildung an der Sächs.VWA informiert und gebeten, dass mit dem Erlangen dieses Diploms und deren fachlich hochwertigen Bedeutung die Absolventen für höherwertige Aufgaben vorzusehen sind. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass bundesweit rund 78 % der Absolventen der VWA sich beruflich verbessern konnten. Von Ihnen haben 67 Prozent einen beruflichen Aufstieg genommen, ohne den Dienstherren zu wechseln. Nach Rücksprache mit mehreren Personalchefs in den verschiedensten Verwaltungen zu möglichen Leistungsunterschieden zwischen den Absolventen von Meißen (FH) und der SächsVWA bekommt man zu hören, dass sich in den meisten Fällen die Leistungsbereitschaft und fachlichen Fähigkeiten kaum unterscheiden.

Die Verwaltung sieht sich unter den Sparzwängen der öffentlichen Haushalte gerade heute besonderen Anforderungen ausgesetzt. Reduzierung des Personals per Dekret, die wachsende Bedeutung betriebswirtschaftlicher Prozesse für die Verwaltungsarbeit und damit verbunden der Umdenkungsprozess in allen Verwaltungen ist uns wohl bewusst und wir Absolventen stellen uns den Herausforderungen. Wir sind der Auffassung, dass ein Absolvent des VWA- Studiengangs für die wirtschaftliche Betätigung auf dem Posten eines Finanzverantwortlichen genauso, wenn nicht sogar noch umfänglicher als die Meißner Absolventen, die Voraussetzungen besitzt. Gerade im Vergleich mit den Inhalten der Ausbildung an der FH Meißen entspricht das VWA-Studium in weit höherem Maße Betriebs- und Finanzwirtschaftlichen Erfordernissen, die ja mit der Novellierung der SächsGemO gewolltes Ziel sind. Aber dieses Ziel korrespondiert eben nicht mit dem Laufbahndenken und nur aus diesem Grund will man dem VWA-Studium keine Chance geben.

Wir möchten nachdrücklich darum bitten, diesen Entwurf grundsätzlich zu überdenken. Viele Absolventen der SächsVWA, wenn nicht sogar alle, haben das Recht mit ihrem Abschluss sachsenweit anerkannt zu werden.

Das Sächsische Innenministerium disqualifiziert sich selbst, wenn Sie diesen Entwurf ohne Nachbesserung zugunsten der VWA- Absolventen wirksam werden lässt.

Das bisherige Wirken und die Erfahrungen unserer Mitglieder und aller VWA- Absolventen belegen auch, dass der historisch überkommene „Zopf“ des Laufbahndenkens einer Erneuerung unserer Gesellschaft entgegen steht.

Falls mit diesem Erlass der Erhalt der Meißner Fachhochschule oder eine größere Vermittlungsquote der Absolventen der FH beabsichtigt sein sollte, wird dies unserer Auffassung nach nicht erfolgreich sein. Nach wie vor werden die Kommunen über das bereits Bisherige keine weiteren Einstellungen kurzfristig vornehmen können. Ihnen als oberste Rechtsaufsichtsbehörde sind die finanziellen Spielräume der Kommunen und deren Personalentwicklung bestimmt hinreichend bekannt.

Abschließend möchte wir darum ersuchen, dass Sie sich dafür verwenden, dass der Landespersonalausschuss seine seit 2002 gefestigte Auffassung zur Bedeutung des VWA- Abschlusses ändert. Und zwar dahingehend ändert, dass der VWA Abschluss als Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst anerkannt wird. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung zu einer möglichen Verbeamtung über „Andere Bewerber“(§§ 36 ff SächsLVO) erfüllt.

Wir möchten Sie auffordern, unsere Bedenken, Anregungen und Hinweise ernsthaft zu prüfen und in die zweifelsfrei erforderliche Überarbeitung des Erlasses beachten. Mit diesem vorliegenden Entwurf würde die zunehmend wichtige Rolle der Fortbildung ins Gegenteil verkehrt und die Motivation unserer Vereinsmitglieder und aller Absolventen ganz empfindlich gestört, was sich nicht gerade unerheblich auf die Aufgabenerfüllung in den Kommunen auswirken könnte. Dies kann ja wohl nicht im Interesse der Staatsregierung sein.

Wir werden eine Kopie des Schreibens dem Minister des Sächsischen Innenministeriums, Herrn Rasch und dem Präsidenten der SächsVWA, Herrn Dr. Dr. Antoni zur Kenntnis geben.

Mit freundlichen Grüßen


Bellmann
Im Auftrag des Vorstandes

 

 

Stand: 28.09.2009 © BDIVWA Landesverband Sachsen 2010